Haftpflichtschaden 

Ein Haftpflichtschaden ist ein Unfall an dem Sie keine Schuld tragen. Alle damit verbunden Kosten trägt allein die gegnerische Versicherung. Folgendes wird von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen:

 

  • Reparaturkosten:   Die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. 
  • Abschleppkosten:   Die Kosten für den Abschleppdienst. 
  • Gutachterkosten:   Die Kosten für ein Gutachten zur Schadensfeststellung. 
  • Nutzungsausfall:    Die Kosten für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. 
  • Mietwagenkosten: Die Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur. 
  • Wertminderung:     Die Wertminderung des Fahrzeugs, insbesondere bei Neuwagen. 
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet. 
  • An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden: Die Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs. 
  • Schadensersatz bei Personenschäden: Die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Personenschäden, die durch den Unfall verursacht wurden, wie z.B. Schmerzensgeld und Verdienstausfall. 

 

 

Kaskoschaden

 

 

 

Kfz Kaskoschaden - Unfall durch Eigenverschulden bzw. höhere Gewalt, Blitzschlag, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand

 

Ein Kfz Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. 

Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde, es gilt daher Vertragsrecht.

Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen.

Die Ansprüche sind überschaubar, erstattet werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten, sowie die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

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