Kostenvoranschlag

  • Für die Versicherungsregulierung von Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreichend. Solche Fahrzeuge gelten weiterhin als unfallfrei, eine Wertminderung ist nicht anzunehmen.
  • Reicht ein Kostenvoranschlag für meine Schadensabwicklung? Ist das noch ein Bagatellschaden? Lassen Sie einen Experten von SBS auf den Unfallschaden schauen, um Handlungssicherheit zu erlangen.
  • Liegt die Schadenshöhe über der Bagatellgrenze von ca. 750 bis 1.000 Euro, hat der Geschädigte Anspruch auf ein kostenloses, unabhängiges Sachverständigengutachten bei einem unverschuldeten Unfall.
  • Ein Gutachten ist die ganzheitlichere Abrechnungsgrundlage, da sich jenseits der Bagatellgrenze mehr Schadenersatzansprüche daraus ableiten lassen (=> merkantiler Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung, Mehrwerte durch Sonderausstattung etc.).
  • Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten: Der Versicherer des Unfallverursachers sollte nicht die Regie führen!
  • Ein verbindlicher Kostenvoranschlag ist als Kunde zwecks Planungssicherheit bei der Abrechnung immer vorzuziehen
  • Wir empfehlen ganz klar, lassen Sie einen unabhängigen Sachverständigen den Schaden einschätzen, denn im schlimmsten Fall gehen Ihnen viele Schadenersatzansprüche verloren. 

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