Kostenvoranschlag
- Für die Versicherungsregulierung von Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreichend. Solche Fahrzeuge gelten weiterhin als unfallfrei, eine Wertminderung ist nicht anzunehmen.
- Reicht ein Kostenvoranschlag für meine Schadensabwicklung? Ist das noch ein Bagatellschaden? Lassen Sie einen Experten von SBS auf den Unfallschaden schauen, um Handlungssicherheit zu erlangen.
- Liegt die Schadenshöhe über der Bagatellgrenze von ca. 750 bis 1.000 Euro, hat der Geschädigte Anspruch auf ein kostenloses, unabhängiges Sachverständigengutachten bei einem unverschuldeten Unfall.
- Ein Gutachten ist die ganzheitlichere Abrechnungsgrundlage, da sich jenseits der Bagatellgrenze mehr Schadenersatzansprüche daraus ableiten lassen (=> merkantiler Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung, Mehrwerte durch Sonderausstattung etc.).
- Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten: Der Versicherer des Unfallverursachers sollte nicht die Regie führen!
- Ein verbindlicher Kostenvoranschlag ist als Kunde zwecks Planungssicherheit bei der Abrechnung immer vorzuziehen
- Wir empfehlen ganz klar, lassen Sie einen unabhängigen Sachverständigen den Schaden einschätzen, denn im schlimmsten Fall gehen Ihnen viele Schadenersatzansprüche verloren.